Home
Wir über uns
Unser Angebot
Unser Team
Links
So finden Sie uns
Kontakt
 
 

Buchhaltungen, Steuererklärungen, Abschlussberatung

Kanton Thurgau, Änderungen für die Steuererklärung 2007

Allgemeines

Lohnausweis
Mit der Steuererklärung 2007 ist der neue Lohnausweis einzureichen (mit Barcode).

Partnerschaft
Partnerschaften von gleichgeschlechtlichen Personen werden seit Jahreseginn 2007 steuerrechtlich den Ehepaaren gleichgestellt.

Wertschriftenverzeichnis
Vergessen Sie nicht, auf Seite 3, Ziffer 7 des Wertschriftenverzeichnisses die Vermögensverwaltungskosten abzuziehen.
Erträge (z.B. Dividenden) aus Beteiligungen an einer AG, GmbH und Genossenschaften müssen nur zur Hälfte besteuert werden, wenn die Beteiligung am Kapital der Gesellschaft mindestens 5% beträgt.

Liegenschaft
Die Eigenmietwerte werden jährlich der Inflationsentwicklung angepasst. Am besten entnehmen Sie den neuen Eigenmietwert der neuen Liegenschaftensteuerrechnung, welche jeweils Anfang Februar versandt wird.


Abzüge in der Steuererklärung 2007

Berufsauslagen (Ziffer 10.1 und 10.2)
Die Unkosten, die dem Steuerpflichtigen erwachsen, um sein Einkommen erzielen zu können, werden hier vom Einkommen abgezogen. Dazu gehören entweder die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz für die öffentlichen Verkehrsmittel oder - unter besonderen Bedingungen - die Kosten für die Verwendung des Autos.
Bei etwas längeren Arbeitswegen können für die Mittagsmahlzeit Fr. 15.-- pro Tag oder maximal Fr. 3'200.-- pro Jahr abgezogen werden, bei Verpflegung in der Kantine oder bei Verbilligung der Mahlzeiten durch den Arbeitgeber Fr. 7.50 pro Tag oder höchstens Fr. 1'600.-- pro Jahr.
Die allemeinen Abzüge für Berufsauslagen setzt das Steuer-programm automatisch ein. Es sind 3% vom Nettolohn II, aber mindestens Fr. 1'900.-- und höchstens Fr. 3'200.--.

Schuldzinsen (Ziffer 11)
Vergessen Sie vor allem nicht, hier Ihre Hypothekarzinsen abzuziehen.

Alimente (Ziffer 12)
Für Geschiedene kann der Betrag der bezahlten Alimente hier erhebliche Steuererleichterungen bringen. Vergessen Sie nicht, die Adresse der Empfängerin/des Empfängers in den gelben Zeilen links einzutragen.

Altersvorsorge Säule 3a (Ziffer 13)
Die maximal möglichen Abzüge betragen:

Fr. 6'365.--
für Erwerbstätige mit Pensionskasse
Fr. 31'824.--
für Erwerbstägitg ohne Pensionskasse 20%, vom Reingewinn, aber höchstens Fr. 31'824.--

Abzüge für Versicherungsprämien (Ziffer 14)
Deklarieren Sie im Formular 6 der Steuererklärung die bezahlten Krankenkassenversicherungsprämien, die Prämien für normale Lebensversicherungen und die Zinsen von Sparkonten. Damit sind Sie in der Regel schon über den maximal zulässigen Abzügen, welche das Steueprogramm automatisch ausrechnet. Vergessen Sie bitte nicht, allfällig erhaltene Krankenkassen-prämienverbilligungen einzutragen.

Die maximal möglich Abzüge betragen:

Fr. 6'200.--
für Ehepaare (./. Kr.kassenprämienverbilligung)
Fr. 3'100.--
für Alleinstehende (./. Kr.kassen.prämienverb.)

Auswärtige Kinderbetreuung (Ziffer 15.4)
Kosten für die Kinderbetreuung können hier geltend gemacht werden.

Behinderungsbedingte Kosten (Ziffer 16)
Wer nachweisen kann, dass er behindert ist (Arztzeugnis gemäss den Anforderungen des Behindertengleichstellungs-gesetzes, Leistungen aus Invalidenversicherung oder Hilflosenentschädigung, Spitex-Pateinten mit mindestens 60 Minuten Betreuungsaufwand pro Tag), kann hier seine Unkosten geltend machen. Anstelle der effektiven Kosten gelten die folgenden Pauschalbeträge:

Fr. 2'500.--
Nierenkranke mit Dialyse
Bezüger von Hilflosenentsch. leichten Grades
Gehörlose
Fr. 5'000.--
Bezüger von Hilflosenentsch. mittleren Grades
Fr. 7'500.--
Bezüger von Hilflosenentsch. schweren Grades

Selbst bezahlte Krankenkosten (Ziffer 23.1)
Die nicht von der Krankenkasse bezahlten Kranken- und Zahnarztkosten, welche 5% des Nettoeinkommens übersteigen, können hier abgezogen werden.

Spenden (Ziffer 23.2)
Beim Kanton können Spenden über Fr. 200.-- und bis zu 10% des Nettoeinkommens (Ziffer 22) abgezogen werden, beim Bund Spenden bis zu 20% des Nettoeinkommens.

Kinderabzüge 2007 (Ziffer 25.1)
Die Kinderabzüge sind nochmals stark erhöht worden. Sie betragen:

Kanton
Bund
Kinder der Jahrgänge 1982 - 1987
Fr. 10'000
Fr. 6'100
Kinder der Jahrgänge 1988 - 1991
Fr. 8'000
Fr. 6'100
Übrige in Ausbildung stehende Kinder
Fr. 7'000
Fr. 6'100

Rentnerabzug (Ziffer 25.3)
Vergessen Sie auch nicht, diesen Abzug zu machen, falls Sie Rentner sind (Altersrenter, aber auch IV-Rentner). Die Tabelle befindet sich auf Seite 16 der Wegleitung. Das Steuerprogramm setzt den Abzug automatisch ein.

Änderungen ab 1. Januar 2008

Unselbständigerwerbende

Steuertarif 2008
Der Steuertarif wurde nochmals revidiert, wobei Personen über 60'000.-- Fr. Einkommen entlastet wurden. Auch dieser Tarif gilt erst für die Steuererklärung 2008, die im Frühjahr 2009 eingereicht werden muss. Für Berechnungenen nach dem Tarif 2008 kann die Excel-Datei Steuerberechnung Thurgau 2008 heruntergeladen werden.


Kleine Einkommen, z.B. von Putzfrauen und Rentnern,
neu - Verfahren der Quellenbesteuerung

Eine ausserordentlich günstige Neuerung für kleine Einkommen wurde in Form einer Quellensteuer eingeführt. Wenn das einzelne Einkommen im Jahr weniger als Fr. 19'890.-- beträgt, kann der Arbeitgeber die Angestellte/den Angestellten bei der AHV-Ausgleichskasse anmelden.

Die AHV-Ausgleichskasse ist dann nicht nur für den Einzug des AHV-Beitrages, sondern auch des Steuerbetrages besorgt. Das Schöne an der Sache ist, dass dieses Einkommen nur mit 4.5% (!) besteuert wird - einem traumhaft tiefen Steuersatz!! (wird nicht mit dem Gemeindesteuersatz multipliziert) In der Steuererklärung muss dieses Einkommen zwar angegeben -, aber für die Steuerermittlung nicht mehr berücksichtig werden.

Sollte nun eine Putzfrau oder ein Rentner mehrere Jobs haben, von welchen jeder einzelne unter einem Jahreseinkommen von Fr. 19'890.-- liegt, dann kann das Prozedere (der vereinfachten Besteuerung) bei jedem Arbeitgeber separat durchgeführt werden. Auch wenn die verschiedenen Einkommen dann über den Betrag von Fr. 19'890.-- steigen, muss nur der Steuersatz von 4.5% bezahlt werden.

Beispiel: putzen bei Familie Burri Fr. 11'500.--, bei Familie Meyer Fr. 12'500.--, Kinderhüten bei Familie Müller 18'000.-- ergibt ein Einkommen von Fr. 42'000.-- Fr. Dafür bezahlt bei normaler Versteuerung eine Verheiratete (deren Mann z.B. auch noch ein Einkommen von 58'000.-- hat) in etwa 13% Steuern (bei einem Gemeindesteuersatz von 320%), was auf Fr. 42'000.-- einen Betrag von ca. 5'640.-- ausmacht. Mit der neuen Variante der vereinfachten Quellenbesteuerung zahlt die Verheiratete aber nur 4.5% = Fr. 1'890.--. Sie spart demnach Fr. 3''750.--!.

Für Alleinstehende Putzfrauen oder Renter sieht diese Rechnung wie folgt aus: Wird das Einkommen von Fr. 42'000.-- im normalen Verfahren besteuert, zahlt der Arbeitnehmer darauf (wenn er keine anderen Einkommen hat, bei einem Gemeinde-steuersatz von 320%) ca. 12% Steuern, was Fr. 5''040.-- ausmacht. Im vereinfachten Verfahren der Quellenbesteuerung beträgt dieser Betrag auch nur 4.5% = Fr. 1'890.--. Er/Sie sparen Fr. 3'150.--!

Die Erläuterungen der Steuerverwaltung zum vereinfachten Verfahren der Quellenbesteuerung von kleinen Einkommen können Sie hier herunterladen.













Top
Home

Prämien-
verbilligungen

Familien-
zulagen

Direkt-
zahlungen
Flat Rate Tax

Steuereinsprache
verfahren im Thurgau

Neuerungen
Steuererklärung 2008

Steuerfüsse

Downloads












 
Top