Was wurde unternommen?
Rechtsgrundlagen, Eingaben, Repliken, Entscheide
Grundlagen für die Besteuerung leiten sich ab
aus::
Art. 8 der Bundesverfassung, Rechtsgleichheit
1
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
2
Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht
wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des
Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform,
der religiösen, weltanschaulichen oder politischen
Überzeugung oder wegen einer körperlichen,
geistigen oder psychischen Behinderung.
...
das
wird konkretisiert in:
Art.
127 der Bundesverfassung, Grundsätze der Besteuerung
1 Die Ausgestaltung
der Steuern, namentlich der Kreis der Steuerpflichtigen,
der Gegenstand der Steuer und deren Bemessung, ist
in den Grundzügen im Gesetz selbst zu regeln.
2 Soweit es die Art der
Steuer zulässt, sind dabei insbesondere die Grundsätze
der Allgemeinheit und der Gleichmässigkeit der
Besteuerung sowie der Grundsatz der Besteuerung nach
der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu beachten.
...
Eine Excel-Steuerberechnungstabelle und ein Vergleich zwischen Alleinstehenden und Singles konnten >>hier heruntergeladen werden.:
Ein Musterformular eines Einsprachebriefes wurde hier aufgeschaltet: Download
Einsprachebrief (im
Word-Format)
Davon machten 17 Einsprechende Gebrauch.
Dazu hatten wir einen Musterrekurs aufgeschaltet:
hier
herunterladen oder einsehen
( PDF-Dokument)

dazu
auch die Berechnungs-Beilage
Die Vernehmlassung der Steuerverwaltung
zum Rekurs können sie hier
herunterladen.
(pdf-Dokument)
Unsere Vernehmlassungsantwort
kann hier
heruntergeladen werden (pdf-Dokument).
Die Steuerrekurskommission
hat mit Zustelldatum 4. Dezember 2006 den Rekurs erwartungsgemäss
negativ entschieden. Den Entscheid können Sie
hier
herunterladen
Die Beschwerde an das Verwaltungsgericht
des Kantons Thurgau wurde am 8. Januar 2007 eingereicht. Sie kann hier
heruntergeladen werden.
Die Replik der Steuerverwaltung
des Kantons Thurgau wurde am 15. Januar 2007 verfasst
und kann hier
heruntergeladen werden.
Die Replik der Steuerrekurskommission
des Kantons Thurgau wurde am 18. Januar 2007 verfasst
und kann hier
heruntergeladen werden.
Das Verwaltungsgerichtes
hat unsere Klage am 20. Juni 2007 abgewiesen. Der
Entscheid kann hier
heruntergeladen werden.
Unsere Einheits-Beschwerde / Öffentlich-rechtliche
Beschwerde an das Bundesgericht ist am 13. August
2007 eingereicht worden. Sie kann hier
heruntergeladen werden.
Leider hat das Bundesgericht unsere Beschwerde abgewiesen. Begründung für den
Entscheid wurde am 25.6.08 versandt. Der Bundesgerichtsentscheid
kann >>hier
heruntergeladen werden.
In kurzen Worten kann gesagt werden, dass das Bundesgericht unsere Berechnungen akzeptiert hat, dass Alleinstehende 1.5 mal mehr wirtschaftliche Leistungsfähigkeit haben als Ehepaare.
Dagegen folgte es unserer Argumentation, dass demzufolge Alleinstehende (bei gleichem Einkommen) nur 1.5 mal mehr Steuern zahlen sollten nicht, sondern es argumentierte: demzufolge müsse das gleiche Einkommen eines Ehepaares (wie dasjenige eines Single) mit dem Faktor 1.5 multipliziert und dann die Steuern ausgerechnet werden.
Damit benützt das Bundesgericht elegant die Hebelwirkung der Progression zu Gunsten des Staates.
Was zur Folge hat, dass die alleinstehende Steuerzahlerin des Pilotprozesses - bundesgerichtlich sanktioniert - dreimal mehr Steuern zahlt, als ein Ehpaar mit dem gleichen Einkommn.
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