Direktzahlungen
werden nach bestimmten Kriterien gekürzt. Grundlage
ist das steuerbare Einkommen bei der direkten Bundessteuer
gemäss Steuerveranlagung. Die Kürzung erfolgt,
wenn das steuerbare Einkommen Fr. 80'000.-- (bei Singles),
resp. Fr. 120'000.-- (bei Ehepaaren) übersteigt.
Weitere Kürzungskriterien sind das Vermögen,
die landwirtschaftliche Nutzfläche und die Anzahl
Grossvieheinheiten. Für weitere Informationen können
Sie nebenan die bundesrätliche Verordnung herunterladen. Die Kürzungen werden im Artikel 22 der nebenstehenden Direktzahlungsverordnung aufgeführt.
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Direktzahlungsverordnung
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Erläuterungen zu den Direktzahlungen
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