Sozialabzüge:
Die für das Jahr 2005 nicht mehr gewährten
Sozialabzüge betrugen für Alleinstehende
Fr. 5'000.--, für Ehepaare Fr. 9'000.--.
Versicherungsabzüge
Die
Abzüge für Krankenkassenprämien, Sparzinsen
usw. betragen im Jahr 2005 Fr. höchstens 6'200.--
für Ehepaare und höchstens Fr. 3'100.--
für Alleinstehende.
Liegenschaftsunterhalt
Beim
Liegenschaftenunterhalt wird die Dumont-Praxis über
Bord geworfen, das heisst: frisch gebackene Hausbesitzer
können den Unterhalt für die neue Liegenschaft
in der Steuererklärung abziehen. Bisher mussten
sich Eigentümer von neu erworbenen Häusern
vier Jahre gedulden, bis ein Abzug möglich war.
Aber aufgepasst: diese
Änderungen gelten ab 2005 (Steuererklärung,
die 2006 eingereicht werden muss)
Kanton
St. Gallen
Eigenmietwertreduktion
im Kanton St. Gallen
Die
Eigenmietwertreduktion wird im Kanton St. Gallen schon
ab 2006 erhöht.
In einem Nachtrag zur Steuerverordnung hat die Regierung
eine Erhöhung des Abzugs vom Eigenmietwert, der
für die Besteuerung des selbstgenutzten Wohneigentums
massgeblich ist, beschlossen. Der Rabatt wird per
1. Januar 2006 von bisher 20 Prozent auf neu 30 Prozent,
maximal jedoch 8000 Franken erhöht.
Die Ermässigung des Eigenmietwertes durch Anpassung
der Steuerverordnung wird bereits auf den 1. Januar
2006 vollzogen.
(Die Rabatterhöhung wirkt sich also erstmals
mit der Steuererklärung 2006, die 2007 eingereicht
wird, aus.)
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