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Buchhaltungen, Steuererklärungen, Abschlussberatung

Kanton Thurgau

Splitting:

Der Kanton Thurgau hat per 1.1.05 das Teil-Splitting für Verheiratete eingeführt. Ausserdem hat er die Versicherungsabzüge und die Kinderabzüge erhöht. Im Gegenzug streicht er den Sozialabzug und den Abzug für Zweitverdiener. Dazu senkt er die Grenzen für den Bezug der Krankenkassen-prämienverbilligungen (aufgrund der provisorischen Steuerrechnung 2005).

Beim Teil-Splitting wird im Kanton Thurgau das steuerbare Einkommen von verheirateten Steuerpflichtigen durch 1.9 geteilt.(Warum 1.9 und nicht 2.0? Das wurde im kantonalen Parlament so beschlossen und es war wahrscheinlich einer der Kompromisse von der Art "gibst Du mir, so geb ich Dir zwischen Rechten und Linken.) Das steuerbare Einkommen eines Ehepaares von Fr. 30'000.-- ergibt beispielsweise (abgerundet) Fr. 15'700.-- satzbestimmendes Einkommen.

Satzbestimmend heisst: der Steuersatz leitet sich vom gesplitteten Betrag ab. Das ist beispielsweise bei Fr. 15'700.-- = 0.6178%. Diese Prozente werden nun vom steuerbaren.Einkommen von Fr. 30'000.-- genommen = Fr. 185.-- einfache Staatssteuer. Dieser Betrag wird nun seinerseits mit dem Gemeinde-,Schul- und Kirchensteuersatz multipliziert und fertig ist die Steuerschuld für Verheiratete, nämlich bei 350% zum Beispiel noch ganze Fr. 649.--..

Kanton Thurgau

Selbständigerwerbende
Selbständigerwerbende können neu die Prämien für Krankentaggelder als Aufwand verbuchen.

 

 

 


Sozialabzüge:
Die für das Jahr 2005 nicht mehr gewährten Sozialabzüge betrugen für Alleinstehende Fr. 5'000.--, für Ehepaare Fr. 9'000.--.

Versicherungsabzüge
Die Abzüge für Krankenkassenprämien, Sparzinsen usw. betragen im Jahr 2005 Fr. höchstens 6'200.-- für Ehepaare und höchstens Fr. 3'100.-- für Alleinstehende.

Liegenschaftsunterhalt
Beim Liegenschaftenunterhalt wird die Dumont-Praxis über Bord geworfen, das heisst: frisch gebackene Hausbesitzer können den Unterhalt für die neue Liegenschaft in der Steuererklärung abziehen. Bisher mussten sich Eigentümer von neu erworbenen Häusern vier Jahre gedulden, bis ein Abzug möglich war.

Aber aufgepasst: diese Änderungen gelten ab 2005 (Steuererklärung, die 2006 eingereicht werden muss)

 

Kanton St. Gallen

Eigenmietwertreduktion im Kanton St. Gallen

Die Eigenmietwertreduktion wird im Kanton St. Gallen schon ab 2006 erhöht.

In einem Nachtrag zur Steuerverordnung hat die Regierung eine Erhöhung des Abzugs vom Eigenmietwert, der für die Besteuerung des selbstgenutzten Wohneigentums massgeblich ist, beschlossen. Der Rabatt wird per 1. Januar 2006 von bisher 20 Prozent auf neu 30 Prozent, maximal jedoch 8000 Franken erhöht.

Die Ermässigung des Eigenmietwertes durch Anpassung der Steuerverordnung wird bereits auf den 1. Januar 2006 vollzogen.
(Die Rabatterhöhung wirkt sich also erstmals mit der Steuererklärung 2006, die 2007 eingereicht wird, aus.)

 


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