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Falsche Weichenstellung der Thurgauischen Steuerverwaltung?
Wieder erstellen wir Steuererklärungen in verschiedenen Kantonen. Dabei stellt sich für die Einreichung der Steuererklärung die Lösung des Kantons St. Gallen als optimal heraus. Wir füllen die Steuererklärung im Büro oder beim Kunden aus, und reichen sie elektronisch über das Internet ein. Der Server der St. Galler Steuerverwaltung sendet uns eine Quittung, die wir ausdrucken können. Diese Quittung müssen wir nun nur noch mit den nicht elektronisch vorhandenen Belegen wie Lohnausweis, Quittung Säule 3a usw. beim Gemeindesteueramt einreichen.
Im Kanton Zürich senden die Gemeindesteuerämter die zuerst am Computer ausgefüllten und dann in Papierform eingereichten Steuererklärungen an eine zentrale Stelle, die sie wieder einscannt! - so ein Quatsch. Dies scheint uns auch der Grund dafür zu sein, dass die Zürcher Steuerbehörden mit den Steuererklärungen nicht mehr zurande kommen.
Bei zwei Kunden, liegen deren Steuererklärungennun seit 1 1/2 Jahren auf der Halde. Für eine ältere Dame im Altersheim senden die Zürcher Steuerbehörden die Post immer noch an die alte Adresse. Davon, dass bei der Zürcher Steuerverwaltung seit März 2009 eine Generalvollmacht vorliegt, konnte die Steuerverwaltung des Kantons Zürich keine Kenntnis nehmen, weil ja die Vollmacht seit einem Jahr unter dem Berg von einzuscannenden Steuererklärungen liegt.
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Nun will offenbar die Thurgauer Steuerverwaltung das gleiche Prozedere einführen. Wir halten das aus finanziellen - und auch aus Umweltschutzgründen nicht für den richtigen Weg. In digitaler Form vorliegende Daten sollten auch digital entgegengenommen werden und nciht erst digital erstellt, auf Papier ausgedruckt, und dann wieder eingescannt und anschliessen geschreddert werden. Das ist nicht sehr effizient. Ich bin überzeugt, dass jeder Thurgauer Treuhänder die Daten auch digital einreichen würde, wenn diese Möglichkeit bestehen würde. Das ergäbe schon mal einen Grundstock an elektronischen Steuererklärungen.
In St. Gallen sind bisher schon 426'000 Steuererklärungen elektronisch eingereicht worden.
Das Papiergewicht der A4-Seiten ist bei 80g pro m2 = 4.96g pro A4-Seite. Bei durchschnittlich 15 Seiten, ausgedruckt als Original für die Steuerverwaltung und als Kopie für den Kunden (nicht zu reden von den 15 Kopien für den Treuhänder) werden demnach pro Steuererklärung durchschnittlich 30 Seiten ausgedruckt. Bei 426'000 Steuererklärungen also 1'278'000 Seiten Papier.
1'278'000 Seiten Papier mal 4.96 g ereben somit 6'338'880 g Papier oder 6.34 Tonnen Papier, die im Kanton St. Gallen gespart worden sind!
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