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Buchhaltungen, Steuererklärungen, Abschlussberatung

Prämienverbilligung 2007

Die Krankenkassen-Prämienverbilligung 2007 beträgt im Kanton Thurgau: (Grundlage: provisorische Steuerrechnung 2006)

Bei einfacher Staatssteuer
Prämienverbilligung
bis Fr.   400.--
Fr. 1'360
bis Fr. 600.--
Fr. 1'020
bis Fr. 800.--
Fr. 680
für Kinder*
Fr. 510
Erwachsene Sozialhilfeempfänger
Fr. 2'370

*Für Kinder bis zum vollendeten 18. Altersjahr beträgt die Prämienverbilligung Fr. 520.--, sofern das steuerbare Vermögen der Eltern Fr. 180'000.-- nicht übersteigt.

 

 

 

Familienzulagen in der Landwirtschaft 2007

Der Bundesrat legt jeweils die Höhe der Kinderzulagen und die Einkommensgrenzen in einer Verordnung zum Familien-zulagengesetz fest.
Die Kinderzulagen betragen für das Jahr 2007

  Talgebiet Berggebiet
für die ersten beiden Kinder
175
195
ab dem 3. Kind
180
200

Diese werden jedoch nur bis zu einer Einkommensgrenze von Fr. 30'000.-- zuzüglich Fr. 5'000.-- pro Kind ausgerichtet. Eine Familie mit zwei Kindern erhält also zum Beispiel nur Kinderzulagen, wenn ihr Reineinkommen bei der direkten Bundessteuer Fr. 40'000.-- nicht übersteigt.


PDF Download Verordnung Familienzulagen Landwirtschaft

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Prämienverbilligung 2008

Krankenkassen-Prämienverbilligungen für den Thurgau im Jahre 2008 (Grundlage: provisorische Steuerrechnung 2007)

Bei einfacher
Staatssteuer

Prämienverbilligung
bis Fr. 400.--
Fr. 1'390
bis Fr. 600.--
Fr. 1'040
bis Fr. 800.--
Fr. 695

für Kinder*

Fr. 520
Erwachsene Sozialhilfeempfänger
Fr.2'420

* Für Kinder bis zum vollendeten 18. Altersjahr beträgt die Prämienverbilligung Fr. 520.--, sofern das steuerbare Vermögen der Eltern Fr. 180'000.-- nicht übersteigt. Basiert die Prämienverbilligung auf dem Steuerrecht 2008 (z. B. bei Neubemessungen), so wird für versicherte Kinder, deren Eltern ein steuerbares Vermögen ausweisen, keine Prämienverbilligung gewährt.

 

Familienzulagen in der Landwirtschaft 2008

Seit dem 1.1.2008 sind die Einkommensgrenzen aufgehoben worden, d.h. alle Landwirte mit Kindern kommen nun in den Genuss von Kinderzulagen.


  Talgebiet Berggebiet
Pro Monat und Kind
Fr. 190.--
Fr. 210.--

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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