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Prämienverbilligung 2009

Krankenkassen-Prämienverbilligungen 2009 beträgt im Thurgau: (Grundlage: provisorische Steuerrechnung 2008

Bei einfacher Staatssteuer von: Prämienverbilligung
bis Fr. 400.-- Fr. 1'450.--
bis Fr. 600.-- Fr. 1'090.--
bis Fr. 800.-- Fr. 725.--
für Kinder Fr. 545.--
Erwachsene Sozialhilfeempfänger Fr. 2'675.--


*) unter der Voraussetzung, dass die Eltern kein steuerbares Vermögen aufweisen

 

 

 

 


Familienzulagen in der Landwirtschaft 2009

Der Bundesrat legt jeweils die Höhe der Kinderzulagen und die Einkommensgrenzen in einer Verordnung zum Familien-zulagengesetz fest. Die Kinderzulagen betragen f¨ür das Jahr 2009:

Pro Monat und Kind
200.--
220
 

 

Prämienverbilligung 2010

Krankenkassen-Prämienverbilligungen 2010 beträgt im Thurgau: (Grundlage: provisorische Steuerrechnung 2009)

Bei einfacher Staatssteuer von: Prämienverbilligung
bis Fr. 400.-- Fr. 1'610.--
bis Fr. 600.-- Fr. 1'210.--
bis Fr. 800.-- Fr. 805.--
für Kinder Fr. 605.--
Erwachsene Sozialhilfeempfänger Fr. 2'970.--


Die Höhe der Krankenkassenprämienverbilligungen sind in Artikel 6 der Verordnung der Regierungsrates zum Gesetz über die Krankenversicherung (832.10) enhalten:.

PDF Download Verordnung Krankenversicherung Thurgau, 832.10

Für das Jahr 2010 erwartet der Kanton Thurgau Ausgaben in der Höhe von Fr. 126.8 Mio. für die Prämienverbilligungen. Daran wird der Bund voraussichtlich Fr. 61.8 Mio. zahlen.

 

Familienzulagen in der Landwirtschaft 2010

Die Höhe der Familienzulagen für die Landwirtschaft sind im Fam ilienzulagengesetz (SR 836.2) festgehalten. Sie betragen für das Jahr 2010


Pro Monat und Kind
Fr. 200.--
Fr. 220

PDF Download Familienzulagengesetz Landwirtschaft 836.1


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