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Steuerberechnung Thurgau 2008
Die Excel-Tabelle für die Steuerberechnung 2008 können Sie >>hier herunterladen. Steuerberechnungen können aber auch direkt auf der Webseite der Steuerverwaltung gemacht werden.

 

Allgemeines Kanton Thurgau

Partnerschaft
Partnerschaften von gleichgeschlechtlichen Personen sind steuerrechtlich den Ehepaaren gleichgestellt.


Wertschriftenverzeichnis

Vergessen Sie nicht, auf Seite 3, Ziffer 7 des Wertschriftenverzeichnisses die Vermögensverwaltungskosten abzuziehen.

Erträge (z.B. Dividenden) aus Beteiligungen an einer AG, GmbH und Genossenschaften müssen nur zur Hälfte besteuert werden, wenn die Beteiligung am Kapital der Gesellschaft mindestens 5% beträgt.


Liegenschaften
Die Eigenmietwerte werden jährlich der Inflationsentwicklung angepasst. Am besten entnehmen Sie den neuen Eigenmietwert der neuen Liegenschaftensteuerrechnung, welche jeweils Anfang Februar versandt wird.
Die Indexierung der Mietwerte bis zum Jahr 2008 können Sie aber auch >>hier herunterladen.


Abzüge in der Steuererklärung 2008

Berufsauslagen (Ziffer 10.1 und 10.2)
Die Unkosten, die dem Steuerpflichtigen erwachsen, um sein Einkommen erzielen zu können, werden hier vom Einkommen abgezogen. Dazu gehören entweder die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz für die öffentlichen Verkehrsmittel oder - unter besonderen Bedingungen - die Kosten für die Verwendung des Autos.
Bei etwas längeren Arbeitswegen können für die Mittagsmahlzeit Fr. 15.-- pro Tag oder maximal Fr. 3'200.-- pro Jahr abgezogen werden, bei Verpflegung in der Kantine oder bei Verbilligung der Mahlzeiten durch den Arbeitgeber Fr. 7.50 pro Tag oder höchstens Fr. 1'600.-- pro Jahr.
Die allemeinen Abzüge für Berufsauslagen setzt das Steuer-programm automatisch ein. Es sind 3% vom Nettolohn II, aber mindestens Fr. 1'900.-- und höchstens Fr. 3'800.--.


Schuldzinsen
(Ziffer 11)
Vergessen Sie vor allem nicht, hier Ihre Hypothekarzinsen abzuziehen.


Alimente
(Ziffer 12)
Für Geschiedene kann der Betrag der bezahlten Alimente hier erhebliche Steuererleichterungen bringen. Vergessen Sie nicht, die Adresse der Empfängerin/des Empfängers in den gelben Zeilen links einzutragen.


Altersvorsorge Säule 3a
(Ziffer 13)
Die maximal möglichen Abzüge betragen:

Fr. 6'365.--
für Erwerstätige mit Pensionskasse
Fr. 31'824
für Erwerbstägitg ohne Pensionskasse: 20%, vom Reingewinn, aber höchstens Fr. 31'824.--
 

Abzüge für Versicherungsprämien (Ziffer 14)
Deklarieren Sie im Formular 6 der Steuererklärung die bezahlten Krankenkassenversicherungsprämien, die Prämien für normale Lebensversicherungen und die Zinsen von Sparkonten. Damit sind Sie in der Regel schon über den maximal zulässigen Abzügen, welche das Steueprogramm automatisch ausrechnet. Vergessen Sie bitte nicht, allfällig erhaltene Krankenkassen-prämienverbilligungen einzutragen.

Die maximal möglich Abzüge betragen:

Fr. 6'200.--
für Ehepaare (./. Kr.kassenprämienverbilligung)
Fr. 3'100.--
für Alleinstehende (./. Kr.kassen.prämienverb.)


Auswärtige Kinderbetreuung
(Ziffer 15.4)
75% der Kosten für die Kinderbetreuung können hier geltend gemacht werden, maximal Fr. 4'000.--..


Behinderungsbedingte Kosten
(Ziffer 16)
Wer nachweisen kann, dass er behindert ist (Arztzeugnis gemäss den Anforderungen des Behindertengleichstellungs-gesetzes, Leistungen aus Invalidenversicherung oder Hilflosenentschädigung, Spitex-Pateinten mit mindestens 60 Minuten Betreuungsaufwand pro Tag), kann hier seine Unkosten geltend machen. Anstelle der effektiven Kosten gelten die folgenden Pauschalbeträge:

Fr. 2'500.--
Nierenkranke mit Dialyse
Bezüger von Hilflosenentsch. leichten Grades
Gehörlose
Fr. 5'000.--
Bezüger von Hilflosenentsch. mittleren Grades
Fr. 7'500.--
Bezüger von Hilflosenentsch. schweren Grades

 

Selbst bezahlte Krankenkosten (Ziffer 23.1)
Die nicht von der Krankenkasse bezahlten Kranken- und Zahnarztkosten, welche 5% des Nettoeinkommens übersteigen, können hier abgezogen werden.


Spenden
(Ziffer 23.2)
Beim Kanton können Spenden über Fr. 200.-- und bis zu 20% des Nettoeinkommens (Ziffer 22) abgezogen werden, maximal aber Fr. 8'000.--, bei der direkten Bundessteuer können Spenden über Fr. 100.-- bis zu maximal 20% des Nettoeinkommens.abgezogen werden.


Kinderabzüge 2008
(Ziffer 25.1)
Die Kinderabzüge betragen:

Kanton
Bund
Pro Kind
Fr. 7'000
Fr. 6'100
Kinder der Jahrgänge 1989 - 1992
Fr. 8'000
Fr. 6'100
Kinder der Jahrgänge 1989 - 1992
Fr.10'000
Fr. 6'100



Rentnerabzug
(Ziffer 25.3)
Vergessen Sie auch nicht, diesen Abzug zu machen falls Sie Rentner sind (Altersrenter, aber auch IV-Rentner). Die Tabelle befindet sich auf Seite 17 der Wegleitung. Das Steuerprogramm setzt den Abzug automatisch ein.

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