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Steuerberechnung Thurgau 2008
Die Excel-Tabelle für die Steuerberechnung 2008 können Sie >>hier herunterladen.
Steuerberechnungen können aber auch direkt auf der Webseite der Steuerverwaltung gemacht werden.
Allgemeines Kanton Thurgau
Partnerschaft
Partnerschaften
von gleichgeschlechtlichen Personen sind steuerrechtlich den Ehepaaren gleichgestellt.
Wertschriftenverzeichnis
Vergessen Sie nicht, auf Seite 3, Ziffer 7 des Wertschriftenverzeichnisses
die Vermögensverwaltungskosten abzuziehen.
Erträge (z.B. Dividenden) aus Beteiligungen an
einer AG, GmbH und Genossenschaften müssen nur
zur Hälfte besteuert werden, wenn die Beteiligung
am Kapital der Gesellschaft mindestens 5% beträgt.
Liegenschaften
Die Eigenmietwerte werden jährlich der Inflationsentwicklung
angepasst. Am besten entnehmen Sie den neuen Eigenmietwert
der neuen Liegenschaftensteuerrechnung, welche jeweils
Anfang Februar versandt wird. Die Indexierung der Mietwerte bis zum Jahr 2008 können Sie aber auch >>hier herunterladen.
Abzüge in der Steuererklärung 2008
Berufsauslagen (Ziffer 10.1 und 10.2)
Die Unkosten, die dem Steuerpflichtigen erwachsen, um
sein Einkommen erzielen zu können, werden hier
vom Einkommen abgezogen. Dazu gehören entweder
die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz für die öffentlichen
Verkehrsmittel oder - unter besonderen Bedingungen -
die Kosten für die Verwendung des Autos.
Bei etwas längeren Arbeitswegen können für
die Mittagsmahlzeit Fr. 15.-- pro Tag oder maximal Fr.
3'200.-- pro Jahr abgezogen werden, bei Verpflegung
in der Kantine oder bei Verbilligung der Mahlzeiten
durch den Arbeitgeber Fr. 7.50 pro Tag oder höchstens
Fr. 1'600.-- pro Jahr.
Die allemeinen Abzüge für Berufsauslagen setzt
das Steuer-programm automatisch ein. Es sind 3% vom
Nettolohn II, aber mindestens Fr. 1'900.-- und höchstens
Fr. 3'800.--.
Schuldzinsen (Ziffer 11)
Vergessen Sie vor allem nicht, hier Ihre Hypothekarzinsen
abzuziehen.
Alimente (Ziffer 12)
Für Geschiedene kann der Betrag der bezahlten Alimente
hier erhebliche Steuererleichterungen bringen. Vergessen
Sie nicht, die Adresse der Empfängerin/des Empfängers
in den gelben Zeilen links einzutragen.
Altersvorsorge
Säule 3a (Ziffer 13)
Die maximal möglichen Abzüge betragen:
Fr. 6'365.-- |
für Erwerstätige mit Pensionskasse |
Fr. 31'824 |
für Erwerbstägitg ohne Pensionskasse:
20%, vom Reingewinn, aber höchstens Fr. 31'824.-- |
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Abzüge
für Versicherungsprämien (Ziffer 14)
Deklarieren Sie im Formular 6 der Steuererklärung
die bezahlten Krankenkassenversicherungsprämien,
die Prämien für normale Lebensversicherungen
und die Zinsen von Sparkonten. Damit sind Sie in der
Regel schon über den maximal zulässigen Abzügen,
welche das Steueprogramm automatisch ausrechnet. Vergessen
Sie bitte nicht, allfällig erhaltene Krankenkassen-prämienverbilligungen
einzutragen.
Die maximal möglich Abzüge betragen:
Fr. 6'200.-- |
für Ehepaare (./.
Kr.kassenprämienverbilligung) |
Fr. 3'100.-- |
für Alleinstehende (./. Kr.kassen.prämienverb.) |
Auswärtige
Kinderbetreuung (Ziffer 15.4)
75% der Kosten für die Kinderbetreuung können hier
geltend gemacht werden, maximal Fr. 4'000.--..
Behinderungsbedingte
Kosten (Ziffer 16)
Wer nachweisen kann, dass er behindert ist (Arztzeugnis
gemäss den Anforderungen des Behindertengleichstellungs-gesetzes,
Leistungen aus Invalidenversicherung oder Hilflosenentschädigung,
Spitex-Pateinten mit mindestens 60 Minuten Betreuungsaufwand
pro Tag), kann hier seine Unkosten geltend machen. Anstelle
der effektiven Kosten gelten die folgenden Pauschalbeträge:
Fr. 2'500.-- |
Nierenkranke mit Dialyse
Bezüger von Hilflosenentsch. leichten Grades
Gehörlose |
Fr. 5'000.-- |
Bezüger von Hilflosenentsch.
mittleren Grades |
Fr. 7'500.-- |
Bezüger von Hilflosenentsch.
schweren Grades |
Selbst
bezahlte Krankenkosten (Ziffer 23.1)
Die nicht von der Krankenkasse bezahlten Kranken-
und Zahnarztkosten, welche 5% des Nettoeinkommens
übersteigen, können hier abgezogen werden.
Spenden (Ziffer 23.2)
Beim Kanton können Spenden über Fr. 200.--
und bis zu 20% des Nettoeinkommens (Ziffer 22) abgezogen
werden, maximal aber Fr. 8'000.--, bei der direkten Bundessteuer können Spenden über Fr. 100.-- bis zu maximal 20% des Nettoeinkommens.abgezogen werden.
Kinderabzüge 2008 (Ziffer 25.1)
Die Kinderabzüge betragen:
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Kanton |
Bund |
| Pro Kind |
Fr. 7'000 |
Fr. 6'100 |
| Kinder der Jahrgänge 1989 -
1992 |
Fr. 8'000 |
Fr. 6'100 |
| Kinder der Jahrgänge 1989 -
1992 |
Fr.10'000 |
Fr. 6'100 |
Rentnerabzug (Ziffer 25.3)
Vergessen Sie auch nicht, diesen Abzug zu machen
falls Sie Rentner sind (Altersrenter, aber auch IV-Rentner).
Die Tabelle befindet sich auf Seite 17 der Wegleitung.
Das Steuerprogramm setzt den Abzug automatisch ein.
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