Flat Rate ohne Schnörkel:
In Zusammenhang mit den Steuern ist "flat" ja wohl am ehesten mit flach" zu übersetzen. Dass "flat rate" auch "Pauschalgebühr" oder Einheitspreis" heisst, wäre dann richtig, wenn wirklich jeder Steuerzahler den gleichen prozentualen Betrag, nämlich gemäss Vorlage 6% von seinem Einkommen zahlen müsste. Eine solche Steuer würde grafisch so aussehen:

Die Bezeichnung "flat" bezieht sich in diesem Fall auf den Verlauf des Steuerbetrages, der "flach" ansteigt, im Gegensatz zur bisherigen progressiven Kurve, siehe Grafik links.
Sollte eine solche "flache" Steuer nun wirklich vom Nettolohn berechnet werden, ohne jegliche Abzüge, dann hätten wir es mit der vielzitierten "Bierdeckel-Steuer" zu tun, einer Steuererklärung, die auf einem Bierdeckel Platz hätte. Möglich wäre dann auch ein Abzug beim Arbeitgeber, ohne Steuererklärung. So etwas existiert in der Schweiz schon, in Form der Quellensteuer, die beispielsweise bei den nicht niedergelassenen Ausländern angewandt wird.
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Bisherige progressive Steuerbelastung:
Im Gegensatz zur geraden ("flachen") Kurve der Flat Rate Tax verläuft die Kurve der Steuerbelastung bei der bisherig angewandten progressiven Steuer steilansteigend (Steuertarif 2008, berechnet aufgrund des Nettoeinkommens, minimaler Berufsauslagen und maximaler Krankenkassenprämienabzüge, Steuersatz 320%):

Der Anstieg der Steuerbelastung erfolgt hier im Gegensatz zur eigentlichen Flat Rate Tax nicht linear gleichmässig, sondern die Steuerbelastung ist unten flach und steigert sich dann prozentual nach oben.
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